Die Omnibus-Novelle war in den vergangenen Wochen in aller Munde. Am 26.02.2025 hat die EU-Kommission ihren Entwurf veröffentlicht. Die EU-Kommission schlägt darin vor, folgende bereits beschlossene Vorhaben des Green Deal mit der Novellierung durch den ersten Omnibus zu überarbeiten.
Die Key Takeaways:
📊 CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive):
✔️ Anhebung des Schwellenswerts auf 1.000 Mitarbeitende und einen jährlichen Umsatz von 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von 25 Mio. Euro
✔️ Berichterstattung für „Welle 2“ soll um zwei Jahre verschoben werden, „Welle 3“ soll nicht mehr von der Berichterstattung umfasst werden.
✔️ Anhebung des Schwellenwerts für Drittstaatsunternehmen auf 450 Mio. Euro.
✔️ Reduktion der Berichtspflichten durch Überarbeitung der sektorunabhängigen ESRS und der doppelten Wesentlichkeitsanalyse.
✔️ Keine sektorspezifischen Standards.
✔️ Prüfungspflicht mit begrenzter Sicherheit bleibt bestehen.
💶 EUTaxonomie (Taxonomie-Verordnung):
✔️ Offenlegung für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. Euro Umsatz bleibt verpflichtend; Unternehmen mit einem Umsatz <450 Mio. Euro können freiwillig über eine „begrenzte“ Taxonomiekonformität berichten.
✔️ Neue Wesentlichkeitsgrenze bei Wirtschaftsaktivitäten von 10% von Umsatz/CapEx sowie 25% für OpEx (umsatzbezogen) soll den Aufwand bei der Prüfung der Taxonomiekonformität reduzieren.
✔️ Sowohl die Reporting Templates als auch die DNSH-Kriterien sollen vereinfacht werden.
🌍 CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive):
✔️ Verschiebung der Erstanwendung auf 2028.
✔️ Sorgfaltspflicht im Wesentlichen nur für Tier 1-Lieferanten.
✔️ Erleichterungen im Zusammenhang mit dem Übergangsplan und der Due Diligence-Prüfung.
🌱 CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism):
✔️ Kleine Importeure sollen vom CBAM ausgenommen werden. Die Grenze soll bei 50 Tonnen importierter Güter je Importeur liegen.
✔️ Die bestehenden Regeln sollen vereinfacht und Umgehungstatbestände durch zielgerichtete Regeln adressiert werden.
📢 Wie geht es weiter?
Der Entwurf muss nun noch in den Trilog mit dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament. Änderungen sind also noch möglich.
Die bevorstehenden Veränderungen, neue regulatorische Vorschriften und die Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen bringen viele Fragen mit sich. Wir beschäftigen uns damit in unserem Webcast und helfen Ihnen gerne weiter.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Freundliche Grüße,
Ihr PwC Österreich Team
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