Der im August 2025 veröffentlichte Begutachtungsentwurf zu den Forschungsprämienrichtlinien 2025 (FoPR 2025) enthält zahlreiche Klarstellungen und Präzisierungen. Die FoPR 2025 sollen auf Anträge ab dem Kalenderjahr 2026 anzuwenden sein, es ist daher mit einem Inkrafttreten noch vor Jahresende zu rechnen. Weiters sollen die FoPR 2025 auch bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Fälle anzuwenden sein, soweit nicht für diese Zeiträume die bisherigen Aussagen in den Einkommensteuerrichtlinien günstigere Regelungen vorsehen.
Der derzeitige Entwurf der umfangreich ausgestalteten FoPR 2025 bringt unmittelbare Auswirkungen auf die Berechnung der Bemessungsgrundlage mit sich. Weiters ergeben sich teilweise verschärfende Klarstellungen betreffend die Abgrenzung von F&E-Tätigkeiten und die Ausgestaltung bzw. den Umfang der Projektdokumentation.
Wir laden Sie herzlich ein, gemeinsam mit unseren Expertinnen die Auswirkungen der neuen Richtlinien praxisnah zu beleuchten. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Antworten auf Ihre individuellen Fragen zu erhalten und sich optimal vorzubereiten.
Im Rahmen der Veranstaltung erwarten Sie unter anderem folgende Themen:
- Wesentliche Abgrenzungskriterien zur Beurteilung von Forschung und Entwicklung
- Zentrale Fragestellungen bei der Abgrenzung von eigenbetrieblicher F&E und Auftragsforschung
- Besonderheiten bei Forschungskooperationen
- Sonderfragen der pharmazeutischen Forschung
- Zentrale Klarstellungen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage und Dokumentation, zB Stundenteiler Personalaufwendungen, Finanzierungsaufwendungen, Gemeinkosten
- Verfahrensrechtliche Klarstellungen, zB bei nachträglichen Änderungen
- Anschließend Fragen und Diskussion
Agenda
16.30 Einlass
17.00 Begrüßung und Vorträge
18.30 Diskussion
Im Anschluss Get-together |