PwC

Die EU Entwaldungsverordnung EUDR

Anforderungen, Haftungs-, Umsetzungs- und Praxisfragen

Wann: Donnerstag, 20. Juni, 9:00-10:00 Uhr
Wo: Online

Ab Ende Dezember 2024 sind der Import, der Export und der Handel mit bestimmten Rohstoffen (Holz, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Kautschuk, Rinder) und Folgeprodukten (Holz, Möbel, Schokolade, Leder, Sojamehl, Bücher etc.) vom EU-Binnenmarkt ausgeschlossen, falls nicht nachgewiesen werden kann, dass diese Erzeugnisse
a) entwaldungsfrei hergestellt wurden,
b) in Einklang mit den Umweltrechten des Ursprungslandes und Menschenrechten erfolgt ist und
c) Sorgfaltspflichten gewahrt wurden.

Damit setzt die EU einen weiteren Schritt dahingehend, Lieferketten transparenter und nachhaltiger auszurichten. Für betroffene Unternehmen, die mit den genannten Rohstoffen oder deren Folgeprodukten handeln, bedeutet das, sich auf die neuen Compliance Anforderungen einzustellen.

Wir informieren Sie, was die EUDR für Ihr Unternehmen bedeutet, wie Sie sich vorbereiten können und über erste Erfahrungen aus der Vorbereitung und der Umsetzung.

Unsere Vortragenden:
Barbara Coudenhove-Kalergi, Managerin, ESG in der Lieferkette, PwC Österreich
Stefan Merl,  Director Sustainability Plattform, PwC Österreich
Andreas Feiner, Partner, PwC Deutschland

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am EUDR Webcast am 20. Juni von 09:00-10:00!

Freundliche Grüße
Ihr Team von PwC Österreich

Anmeldung

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